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   BGH, 09.04.2015 - 2 StR 39/15   

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https://dejure.org/2015,13284
BGH, 09.04.2015 - 2 StR 39/15 (https://dejure.org/2015,13284)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2015 - 2 StR 39/15 (https://dejure.org/2015,13284)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2015 - 2 StR 39/15 (https://dejure.org/2015,13284)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (Strafzumessung: Verhältnis von minder schwerem Fall und vertypten Strafmilderungsgrund)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 49 StGB, § 21 StGB, § 224 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB, § 354 Abs. 1a StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes bei der Strafrahmenwahl; Auswirkungen eines Erörterungsmangels auf die Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 49 Abs. 1
    Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes bei der Strafrahmenwahl; Auswirkungen eines Erörterungsmangels auf die Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der minder schwere Fall - und dier vertypte Milderungsgrund

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrahmenbestimmung bei Verurteilung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 430/12

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 39/15
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den allein aufgrund des vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12).
  • OLG Bamberg, 10.11.2015 - 3 OLG 6 Ss 110/15

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

    Diese Vorgehensweise stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, weil vor einer fakultativen Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zwingend die Frage eines minder schweren Falls zu erörtern gewesen wäre (st.Rspr.; vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 09.04.2015 - 2 StR 39/15 [bei juris]; Fischer StGB 62. Aufl. § 50 Rn. 3 ff. m.w.N.).
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